Hinweis:
Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen Schutz vor Einfrieren bieten.
Sie müssen entleert oder anderweitig (z. B. durch unsere Begleitheizung) geschützt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.